Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
der Pharmaserv GmbH & Co. KG
1. Anwendungsbereich
Lieferungen und Leistungen von Pharmaserv erfolgen ausschließlich
auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Bestellungen des Kunden über das Internet-Portal „Pharmaserv-
Shop.de“ gelten ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Spezialregelungen betreffend Bestellungen über das Internet-
Portal sind entsprechend gekennzeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“)
erkennt Pharmaserv nicht an, es sei denn, Pharmaserv hätte ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Pharmaserv in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die
Leistung vorbehaltlos ausführt.
Pharmaserv weist darauf hin, dass für Energielieferungen anstelle
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweils gültigen
Allgemeinen Versorgungsbedingungen von Pharmaserv gelten. Für
Verkehrsverträge gelten anstelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
die Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen
(ADSp), neueste Fassung, und, soweit diese nicht einschlägig sind,
die gesetzlichen Regelungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Vertragsabschluss (nicht über „Pharmaserv-Shop.de“)
Angebote von Pharmaserv sind freibleibend. Verträge, die nicht der
Schriftform genügen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung von Pharmaserv; die schriftliche Erklärung
kann auch per Telefax übermittelt werden.
2.2 Vertragsabschluss ( über „Pharmaserv-Shop.de“)
Ausschließlich für Vertragsabschlüsse über das Internet-Portal
Pharmaserv-Shop.de gilt abweichend zu Ziffer 2.1:
Die Darstellung des Produktsortiments stellt kein Kaufangebot von
Pharmaserv dar. Sie ist eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits
ein Kaufangebot per Bestellung an Pharmaserv abzugeben.
Wenn der Kunde eine Bestellung bei Pharmaserv-Shop.de aufgegeben
hat, schickt Pharmaserv dem Kunden eine E-Mail, die den
Eingang der Bestellung bei Pharmaserv bestätigt und deren Einzelheiten
aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt
die Annahme des Angebots dar.
Bei Geschäftsabschlüssen im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs
findet § 312 e Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2
BGB keine Anwendung, es sei denn der Kunde ist Verbraucher im
Sinne des BGB.
2.3 Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung
Angaben zum Gegen stand der Lieferung oder Leistung sind Beschreibungen
oder Kennzeichnungen. Aus ihnen kann eine strengere
Haftung nur abgeleitet werden, wenn wir deren Verbindlichkeit
ausdrücklich schriftlich garantiert haben.
2.4 Rechte an Auftragsunterlagen
An von uns abgegeben Angeboten, Kostenvoranschlägen, von
Pharmaserv oder Dritten stammenden und dem Kunden zur Verfügung
gestellten Werkzeugen, Hilfsmitteln, Mustern, Proben, Abbildungen,
Beschreibungen, Modellen, Berechnungen, Mehrheiten von
Datensätzen und anderen Unterlagen behält sich Pharmaserv alle
Rechte vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne Zustimmung
von Pharmaserv Dritten weder als solche noch inhaltlich zugänglich
machen, noch sie bekannt geben oder selbst oder durch Dritte nutzen,
noch vervielfältigen. Er hat diese Gegenstände und eventuelle
Kopien auf unser Verlangen vollständig zurückzugeben, wenn sie
von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt
werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsschluss geführt
haben.
3. Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen und Verträgen über
die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher
Sachen
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent), die Pharmaserv aus jedem Rechtsgrund
gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, werden
Pharmaserv die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen
nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit der Wert der Sicherheitsleistungen
die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt:
Die Ware bleibt Eigentum von Pharmaserv. Die Verarbeitung erfolgt für
Pharmaserv als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, oder
Vermischung mit Pharmaserv nicht gehörenden Sachen erwirbt Pharmaserv
Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware
zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B.
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt
der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Pharmaserv
ab. Pharmaserv ermächtigt ihn widerruflich, die an Pharmaserv
abgetretenen Forderungen für Pharmaserv einzuziehen. Die Berechtigung
zur Veräußerung bzw. Verarbeitung sowie die Einziehungsermächtigung
können widerrufen werden bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung
des Kunden sowie im Fall eines Antrags auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder in sonstigen Fällen beeinträchtigter Kredit- und
Vertrauenswürdigkeit des Kunden. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere bei Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum
von Pharmaserv hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen,
damit Pharmaserv ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
Pharmaserv berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte
zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch Pharmaserv liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
4. Haftung
Soweit nicht unter Ziffer 4 oder Ziffer 7 etwas Abweichendes geregelt ist,
ist jegliche vertragliche oder außervertragliche Haftung ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs vollständig ausgeschlossen:
Pharmaserv haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Pharmaserv beruhen. Soweit
Pharmaserv keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird,
ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
Pharmaserv haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Pharmaserv
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall
ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch, wenn der Kunde
anstelle eines Schadensersatzes den Ersatz nutzloser Aufwendungen
verlangt.
Des Weiteren gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch im
Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
Pharmaserv.
Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur
Schadensminderung insbesondere für eine regelmäßige Sicherung seiner
Daten zu sorgen hat. Pharmaserv haftet für den Verlust von Daten nur,
soweit der Kunde seinen Obliegenheiten zur Datensicherung in angemessenem
Umfang nachgekommen ist.
5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde erkennt an, dass Pharmaserv für eine erfolgreiche und zeitgerechte
Durchführung ihrer Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des
Kunden angewiesen ist. Er verpflichtet sich daher, sämtliche für die Leistungsdurchführung
erforderlichen Informationen und Infrastrukturleistungen
rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen,
welche durch nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Zurverfügungstellung
von benötigten Informationen oder Infrastrukturleistungen verursacht
werden, sind allein vom Kunden zu verantworten. §§ 642, 643, 644 und
645 BGB finden Anwendung.
6. Abnahme
Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen:
Pharmaserv wird dem Kunden nach Abschluss der Werkleistung das
erstellte Werk zur Abnahme vorlegen, soweit dies nicht nach der
Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist. Der Kunde verpflichtet
sich, das vorgelegte Werk innerhalb einer angemessenen Frist
auf seine Vertragsgemäßheit hin zu überprüfen. Auf Wunsch von
Pharmaserv ist die Abnahmeprüfung unter Anwesenheit eines Mitarbeiters
von Pharmaserv durchzuführen. Nach erfolgreich durchgeführter
Abnahmeprüfung erklärt der Kunde gegenüber Pharmaserv
unverzüglich schriftlich die Abnahme. Die Abnahmeprüfung gilt als
erfolgreich durchgeführt, wenn keine wesentlichen Abweichungen
der Werkleistung gegenüber der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit
festgestellt werden. Stellt der Kunde bei der Abnahme Abweichungen
gegenüber der vertraglich geschuldeten Be schaffenheit
fest, teilt er dies Pharmaserv unverzüglich schriftlich mit.
Die Mitteilung muss eine hinreichend konkrete Beschreibung der
Abweichung enthalten, um Pharmaserv die Identifizierung und Beseitigung
der Abweichung zu ermöglichen. Wesentliche Abweichungen
werden von Pharmaserv baldmöglichst beseitigt und dem Kunden
anschließend zur Abnahme vorgelegt.
Die erneute Abnahmeprüfung beschränkt sich auf die Feststellung
der Beseitigung der Abweichung.
Nicht wesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung
der Abnahme. Diese werden vom Kunden schriftlich in der
Abnahmeerklärung als nicht wesentlicher Mangel festgehalten und
von Pharmaserv im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
Erklärt der Kunde die Abnahme nicht unverzüglich nach Ablauf einer
von Pharmaserv gesetzten angemessenen Frist für die Prüfung der
Vertragsgemäßheit, gilt die Abnahme als erfolgt. Darüber hinaus gilt
die Abnahme als erfolgt, sobald der Kunde das gelieferte Werk im
operativen Geschäftsbetrieb in Benutzung nimmt.
7. Gewährleistung
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Etwaige Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind zunächst
auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung
erfolgt nach Wahl von Pharmaserv durch Beseitigung des
Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Des Weiteren
kann der Kunde bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden ersetzt verlangen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für den Ersatz nutzloser
Aufwendungen. Schlägt die Beseitigung nur unwesentlicher
Mängel fehl, sind über die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
hinaus der Rücktritt vom Vertrag sowie der Schadensersatz statt der
Leistung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab
Gefahrübergang. Davon unberührt bleibt die Verjährungsfrist im
Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB.
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde an dem gelieferten
Gegenstand nicht autorisierte Änderungen oder Bearbeitungen
vornimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der in Rede
stehende Mangel weder insgesamt noch teilweise durch eine solche
Änderung verursacht wurde und dass die Mängelbeseitigung durch
die Änderung nicht erschwert wird.
8. Kündigung aus wichtigem Grund
Pharmaserv ist bei Dauerschuldverhältnissen zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen
auch nach Ablauf einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist
nicht leistet.
9. Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen von Pharmaserv sind sofort fällig, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung.
Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden dem
Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Lieferpflichten von Pharmaserv ruhen, solange der Kunde mit einer
fälligen Zahlung in Verzug ist.
Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur
in Ansehung unbestrittener und rechtskräftig festgestellter Forderungen
zu.
Soweit eine Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß später als 4
Monate nach Vertragsschluss erfolgt und sich zwischenzeitlich die Preise
der Vorlieferanten von Pharmaserv, die Pharmaserv entstandenen Kosten
(z.B. Frachten, Löhne) oder von Pharmaserv zu zahlende Abgaben
erhöhen oder Abgaben neu eingeführt werden oder Pharmaserv ihre
Preise allgemein erhöht, so ist Pharmaserv berechtigt, den Preis entsprechend
anzugleichen, es sei denn, dass der Preis ausdrücklich als Festpreis
bestätigt worden ist.
10. Gefahrtragung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an die Transportperson
auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Pharmaserv
noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Anfuhr) übernommen hat,
ohne ausdrücklich eine Bringschuld zu vereinbaren.
11.Unterauftragnehmer
Soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart, ist
Pharmaserv berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen
Unterauftragnehmer einzusetzen.
12. Nichtverfügbarkeit der Leistung
Die Leistungsverpflichtung von Pharmaserv steht unter dem Vorbehalt
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Pharmaserv wird den Kunden
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren
und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
13. Zuwendungen an Pharmaserv-Mitarbeiter
Der Kunde verpflichtet sich, Pharmaserv-Mitarbeitern keine Zuwendungen,
zum Beispiel in Form von Sach-, Geld- oder Dienstleistungen,
oder sonstige Vorteile zu gewähren.
Der Kunde wird seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten.
14. Sonstiges
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechts
für grenzüberschreitende Kaufverträge ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Marburg/
Lahn, falls der Kunde Kaufmann ist. Pharmaserv ist berechtigt, jedes
andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Die gesetzlichen Bestimmungen
über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser
Regelung unberührt.
Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffene Abreden,
welche von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
HINWEIS:
Daten der Kunden werden von Pharmaserv EDV-mäßig gespeichert
und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der
vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
Pharmaserv GmbH & Co. KG; Sitz: Marburg (Lahn); Amtsgericht
Marburg; HRA 4347
Komplementärin: Pharmaserv Verwaltungs-GmbH; Sitz: Marburg
(Lahn); Amtsgericht Marburg; HRB 5407; Geschäftsführer:
Thomas Janssen;
Bankverbindung: Volksbank Mittelhessen eG, BLZ 51390000,
Konto-Nr. 47232309
Stand 21.09.2009
